Die Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Aktie weniger als zwölf Monate liegen. Sie wird ab 1. Januar 2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt. Diese beträgt pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer und ist unabhängig von der Dauer des Besitzes. Beim Kauf einer Aktie wird sie direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Aktien, die vor 2009 erworben wurden/werden, unterliegen noch der Spekulationssteuer.