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[转贴] 怎么取回源头税Quellensteuer

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发表于 2010-11-15 10:02 AM | 显示全部楼层 |阅读模式


本帖最后由 沉默是金 于 2010-11-15 12:03 编辑

世界一体化后,股民的账号里有越来越多的股票来自不同国度。可分红时,被扣除的所在国源头税从10%-35%不等,着实让人心疼,而且股东所在国的资本盈利税还照扣不误。怎样抵制层层盘剥呢?Xetra网站作了如下解释:

Bei einem Investment in ausländische Aktien wird in dem jeweiligen Heimatland des Unternehmens häufig eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen fällig. Die Höhe variiert von Land zu Land. So erhebt die Schweiz beispielsweise 35 Prozent Quellensteuer, in Portugal gilt der Steuersatz von 20 Prozent. Für deutsche Anleger bedeutet dies eine doppelte Belastung, da sie hierzulande die Gewinnausschüttung nochmals komplett versteuern müssen.

Die Anleger haben die Möglichkeit, zuviel gezahltes Geld wieder zurückzuholen. Dazu begrenzen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Zahlung auf 15 Prozent. Diese bilateralen Verträge hat Deutschland mit nahezu allen wichtigen Staaten abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass Anleger für die gleiche Einnahme in mehreren Ländern Steuern zahlen müssen.

In der Praxis müssen Anleger jedoch zunächst in jedem Land Steuern zahlen, in dem sie Aktien besitzen. Dabei gelten für die verschiedenen Länder auch unterschiedliche Regeln und Fristen. Generell gilt: Anleger müssen zunächst die anfallenden Quellensteuern zahlen. Später können sie diese mit Hilfe eines Antrags auf Steuererstattung bei der jeweiligen Finanzverwaltung zurückfordern. Diese Forderung kann rückwirkend für mehrere Jahre beantragt werden.

Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn die erhobene Quellensteuer und der laut DBA auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare Teil gleich hoch sind. So ist es beispielsweise in Spanien. 15 Prozent behält der spanische Staat ein. 15 Prozent sind bei der deutschen Einkommensteuer zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Rückerstattung direkt bei der spanischen Finanzverwaltung entfällt damit. Bei den meisten Ländern fällt die Quellensteuer aber höher aus.

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 楼主| 发表于 2010-11-15 10:04 AM | 显示全部楼层
本帖最后由 沉默是金 于 2010-11-15 12:06 编辑

Sonderfall USA美国特例:

Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine spezielle Steuererklärung für „beschränkt Steuerpflichtige“ erforderlich. Diese kann – anders als bei anderen Staaten – nur für ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden.

„Wir haben ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, wie schnell und problemlos Anleger an ihr Geld kommen. Die Schweiz ist ein Musterbeispiel. Die Anträge sind einfach und verständlich aufgebaut und werden innerhalb weniger Monate bearbeitet“, berichtet Hölz. Anders sehe dies bei den französischen Nachbarn aus. „Die dortige Finanzverwaltung akzeptiert die Anträge nur, wenn sie durch eine Depotbank eingereicht werden. Dadurch entstehen den Aktionären zusätzliche Kosten.“
So funktioniert die Rückerstattung – ein Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung soll die anfallenden Steuern und Rückerstattungsbeträge verdeutlichen: 交、退税实例:
Bruttodividende 10.000 Euro Einbehaltene Quellensteuer in der Schweiz (35%) 3.500 Euro Nettodividende (Auszahlung) 6.500 Euro Einbehaltene Quellensteuer (35%) 3.500 Euro DBA-Begrenzung (15%) = anrechenbare Quellensteuer 1.500 Euro Differenz = rückforderbare Quellensteuer 2.000 Euro

Bruttodividende         10.000 Euro
Einbehaltene Quellensteuer in der Schweiz (35%)         3.500 Euro
Nettodividende (Auszahlung)         6.500 Euro
       
Einbehaltene Quellensteuer (35%)         3.500 Euro
DBA-Begrenzung (15%) = anrechenbare Quellensteuer         1.500 Euro
Differenz = rückforderbare Quellensteuer         2.000 Euro

In diesem Beispiel kann der Anleger die zu viel einbehaltene Steuer in Höhe von 2.000 Euro zurückfordern. Die restliche Quellensteuer von 1.500 Euro unterliegt keinem Erstattungsanspruch und kann bei dem Aktionär als so genannte anrechenbare Quellensteuer auf die individuelle Steuerschuld im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Erstattungsservice der DSW

Die DSW bietet Anlegern Hilfe bei allen Fragen rund um die Steuererstattung. Der Service umfasst kostenlose Formulare der jeweiligen Länder zum Herunterladen. Außerdem können Anleger Leitfäden mit weiteren Information und Ausfüllhilfen gegen eine Schutzgebühr für folgende Länder bestellen: Belgien, Irland, Finnland, Lettland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, USA. Darüber gibt es einen kostenpflichtigen Ausfüllservice für Anleger. Die DSW bearbeitet die Erstattungsanträge anhand der eingereichten Unterlagen. Die Aktionäre schicken das ausgefüllte Formular dann lediglich an die zuständige Stelle.

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发表于 2010-11-15 10:12 AM | 显示全部楼层
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发表于 2010-11-15 10:53 AM | 显示全部楼层
好东西,谢谢分享
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发表于 2010-11-15 10:59 AM | 显示全部楼层
法国的有源头税马?
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 楼主| 发表于 2010-11-18 01:27 PM | 显示全部楼层
法国的有源头税马?
面瓜 发表于 2010-11-15 10:59


当然有,约25%。在德国财政局只能申请退15%。

Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich. Gegenüber dem deutschen Fiskus können aber nur 15 Prozent angerechnet werden. Im Falle einer höheren Quellensteuer muss sich der Anleger die Steuern vom Quellensteuerstaat zurückholen.    ——引自FAZ.Net
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发表于 2010-11-18 04:28 PM | 显示全部楼层
刚刚被扣了差不多70欧,

Formular在那里有下载阿?
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 楼主| 发表于 2010-11-18 05:26 PM | 显示全部楼层
回复 7# 面瓜

真不知道。你可去Finanzamt询问。我一般尽可能避免与衙门打交道,多交的税就算济贫了。
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