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发表于 2010-11-15 10:04 AM
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本帖最后由 沉默是金 于 2010-11-15 12:06 编辑
Sonderfall USA美国特例:
Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine spezielle Steuererklärung für „beschränkt Steuerpflichtige“ erforderlich. Diese kann – anders als bei anderen Staaten – nur für ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden.
„Wir haben ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, wie schnell und problemlos Anleger an ihr Geld kommen. Die Schweiz ist ein Musterbeispiel. Die Anträge sind einfach und verständlich aufgebaut und werden innerhalb weniger Monate bearbeitet“, berichtet Hölz. Anders sehe dies bei den französischen Nachbarn aus. „Die dortige Finanzverwaltung akzeptiert die Anträge nur, wenn sie durch eine Depotbank eingereicht werden. Dadurch entstehen den Aktionären zusätzliche Kosten.“
So funktioniert die Rückerstattung – ein Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung soll die anfallenden Steuern und Rückerstattungsbeträge verdeutlichen: 交、退税实例:
Bruttodividende 10.000 Euro Einbehaltene Quellensteuer in der Schweiz (35%) 3.500 Euro Nettodividende (Auszahlung) 6.500 Euro Einbehaltene Quellensteuer (35%) 3.500 Euro DBA-Begrenzung (15%) = anrechenbare Quellensteuer 1.500 Euro Differenz = rückforderbare Quellensteuer 2.000 Euro
Bruttodividende 10.000 Euro
Einbehaltene Quellensteuer in der Schweiz (35%) 3.500 Euro
Nettodividende (Auszahlung) 6.500 Euro
Einbehaltene Quellensteuer (35%) 3.500 Euro
DBA-Begrenzung (15%) = anrechenbare Quellensteuer 1.500 Euro
Differenz = rückforderbare Quellensteuer 2.000 Euro
In diesem Beispiel kann der Anleger die zu viel einbehaltene Steuer in Höhe von 2.000 Euro zurückfordern. Die restliche Quellensteuer von 1.500 Euro unterliegt keinem Erstattungsanspruch und kann bei dem Aktionär als so genannte anrechenbare Quellensteuer auf die individuelle Steuerschuld im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Erstattungsservice der DSW
Die DSW bietet Anlegern Hilfe bei allen Fragen rund um die Steuererstattung. Der Service umfasst kostenlose Formulare der jeweiligen Länder zum Herunterladen. Außerdem können Anleger Leitfäden mit weiteren Information und Ausfüllhilfen gegen eine Schutzgebühr für folgende Länder bestellen: Belgien, Irland, Finnland, Lettland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, USA. Darüber gibt es einen kostenpflichtigen Ausfüllservice für Anleger. Die DSW bearbeitet die Erstattungsanträge anhand der eingereichten Unterlagen. Die Aktionäre schicken das ausgefüllte Formular dann lediglich an die zuständige Stelle. |
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