Die italienische Börsenaufsicht Consob ordnete am Sonntagabend an, dass Leerverkäufer ihre Positionen offenlegen müssen, wenn diese mindestens 0,2 Prozent des Kapitals eines Unternehmens erreichen. über jede weitere Steigerung der Leerverkaufs-Positionen um 0,1 Prozent muss Consob erneut informiert werden. Die Neuregelung tritt am heutigen Montag in Kraft und gilt mindestens bis 9. September.